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   VG Magdeburg, 02.02.2012 - 9 A 106/10   

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VG Magdeburg, 02.02.2012 - 9 A 106/10 (https://dejure.org/2012,24198)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 02.02.2012 - 9 A 106/10 (https://dejure.org/2012,24198)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - 9 A 106/10 (https://dejure.org/2012,24198)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Magdeburg, 21.10.2009 - 9 A 136/08
    Auszug aus VG Magdeburg, 02.02.2012 - 9 A 106/10
    Das Gericht ist bereits in seiner Entscheidung vom 21.10.2009 (9 A 136/08 MD, S. 33 UA) davon ausgegangen, dass sich das Verbandsgebiet eines Unterhaltungsverbandes ausschließlich aus § 104 Abs. 2 WG LSA a. F. i. V. m. Anlage 4 (hier: Nr. 14) ergibt.

    Ein in einer kommunalen Umlagesatzung bestimmter Umlagesatz ist aber nicht nur dann rechtswidrig und unwirksam, wenn er auf einem fehlerhaften Beitragssatz des Unterhaltungsverbandes zurückgeht (vgl. VG Magdeburg, U. v. 21.10.2009, a. a. O.), sondern auch dann, wenn er zwar hinter diesem zurückbleibt, jedoch dem dem Eigentümer durch die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung zuteil werdenden Vorteil noch immer nicht entspricht.

    In einem solchen Fall hat das Gericht in Anlehnung an die sog. Ergebnisrechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, von deren Übertragbarkeit auf die Gewässerunterhaltungsbeiträge und -umlagen auszugehen ist (dazu VG Magdeburg, U. v. 21.10.2009, 9 A 136/08 MD), an Hand von vorzulegendem Zahlenmaterial zu prüfen, ob der Beitragssatz gegen das objektiv wirkende Aufwandsüberschreitungsverbot verstößt (vgl. VG Magdeburg, U. v. 03.03.2010, 9 A 122/09 MD), und sich jedenfalls im Ergebnis als richtig erweist, mithin nicht gegen das Aufwandsüberschreitungsverbot verstößt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2009 - 4 L 299/07

    Zur Gebührenkalkulation im Abwassergebührenrecht

    Auszug aus VG Magdeburg, 02.02.2012 - 9 A 106/10
    Unschädlich ist dabei allenfalls eine Überschreitung des höchstzulässigen Aufwandes/ Beitrags- bzw. Umlagesatzes von bis zu 3 % (vgl. OVG LSA, B. v. 23.04.2009, 4 L 299/07 zum Benutzungsgebührenrecht).

    Ist eine fehlerhaft erstellte (Voraus-)Kalkulation erstellt worden, folgt daraus jedoch, dass die darin prognostizierten Kosten und Maßstabseinheiten in der Nachberechnung durch Ist-Werte ersetzt werden und nur die Kostenansätze, die auf über den Kalkulationszeitraum hinausreichenden (fehlerfreien) Prognoseentscheidungen beruhen, deshalb nicht ersetzt oder korrigiert werden, weil sich diese auch jetzt noch nicht gegen "harte Zahlen" austauschen lassen (vgl. OVG LSA, B. v. 23.04.2009, 4 L 299/07).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2010 - 20 A 682/09

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Erschwererbeiträgen hinsichtlich einer Brücke;

    Auszug aus VG Magdeburg, 02.02.2012 - 9 A 106/10
    Eine durchgängige "Spitzabrechnung" im Sinne einer detaillierten Kostenermittlung für alle Mehrkostenfälle dürfte deshalb nicht angezeigt sein (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 09.12.2010, 20 A 682/09, juris).
  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07

    Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage;

    Auszug aus VG Magdeburg, 02.02.2012 - 9 A 106/10
    Sowohl das OVG LSA als auch das Bundesverwaltungsgericht (U. v. 23.05.1973, IV C 21.70; B. v. 03.07.1992, 7 B 149.91; B. 04.06.2002, 9 B 15/02; U. v. 11.07.2007, 9 C 1.07) haben jedoch vor dem Hintergrund des Rechtscharakters des Unterhaltungsbeitrages die Auffassung vertreten, dass es bei dem hier vorliegenden interkommunalen Lastenausgleich nicht des Nachweises eines äquivalenten Vorteils in Bezug auf jedes Verbandsmitglied bzw. Nichtmitglied (im Rahmen der Umlage) bedarf (so zuletzt auch OVG Greifswald, U. v. 23.06.2010, 1 L 200/05, juris).
  • BVerwG, 04.06.2002 - 9 B 15.02

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision;

    Auszug aus VG Magdeburg, 02.02.2012 - 9 A 106/10
    Sowohl das OVG LSA als auch das Bundesverwaltungsgericht (U. v. 23.05.1973, IV C 21.70; B. v. 03.07.1992, 7 B 149.91; B. 04.06.2002, 9 B 15/02; U. v. 11.07.2007, 9 C 1.07) haben jedoch vor dem Hintergrund des Rechtscharakters des Unterhaltungsbeitrages die Auffassung vertreten, dass es bei dem hier vorliegenden interkommunalen Lastenausgleich nicht des Nachweises eines äquivalenten Vorteils in Bezug auf jedes Verbandsmitglied bzw. Nichtmitglied (im Rahmen der Umlage) bedarf (so zuletzt auch OVG Greifswald, U. v. 23.06.2010, 1 L 200/05, juris).
  • BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70

    Anforderungen an Beitragsmaßstab eines Wasserverbands

    Auszug aus VG Magdeburg, 02.02.2012 - 9 A 106/10
    Sowohl das OVG LSA als auch das Bundesverwaltungsgericht (U. v. 23.05.1973, IV C 21.70; B. v. 03.07.1992, 7 B 149.91; B. 04.06.2002, 9 B 15/02; U. v. 11.07.2007, 9 C 1.07) haben jedoch vor dem Hintergrund des Rechtscharakters des Unterhaltungsbeitrages die Auffassung vertreten, dass es bei dem hier vorliegenden interkommunalen Lastenausgleich nicht des Nachweises eines äquivalenten Vorteils in Bezug auf jedes Verbandsmitglied bzw. Nichtmitglied (im Rahmen der Umlage) bedarf (so zuletzt auch OVG Greifswald, U. v. 23.06.2010, 1 L 200/05, juris).
  • BGH, 24.02.1994 - III ZR 4/93

    Umfang der Gewässerunterhaltspflicht

    Auszug aus VG Magdeburg, 02.02.2012 - 9 A 106/10
    Dabei ist es für den die Unterhaltung zu gewährleistenden Wasserabfluss (§ 52 Abs. 1 WG LSA) unbeachtlich, zu welchem Ergebnis die Unterhaltung im konkreten Einzelfall führt, zumal Gewässerunterhaltung im Allgemeinen dazu dient, Vernässungen von Grundstücken fernzuhalten (dazu BGH, U. v. 24.02.1994, III ZR 4/93, juris, Rn. 19).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 7 B 149.91

    Kommunale Selbstverwaltung - Erlaß einer Ortssatzung - Ersatzvornahme -

    Auszug aus VG Magdeburg, 02.02.2012 - 9 A 106/10
    Sowohl das OVG LSA als auch das Bundesverwaltungsgericht (U. v. 23.05.1973, IV C 21.70; B. v. 03.07.1992, 7 B 149.91; B. 04.06.2002, 9 B 15/02; U. v. 11.07.2007, 9 C 1.07) haben jedoch vor dem Hintergrund des Rechtscharakters des Unterhaltungsbeitrages die Auffassung vertreten, dass es bei dem hier vorliegenden interkommunalen Lastenausgleich nicht des Nachweises eines äquivalenten Vorteils in Bezug auf jedes Verbandsmitglied bzw. Nichtmitglied (im Rahmen der Umlage) bedarf (so zuletzt auch OVG Greifswald, U. v. 23.06.2010, 1 L 200/05, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2010 - 1 L 200/05

    Kein Differenzierungsgebot bezüglich Wald- und Landwirtschaftsflächen bei der

    Auszug aus VG Magdeburg, 02.02.2012 - 9 A 106/10
    Sowohl das OVG LSA als auch das Bundesverwaltungsgericht (U. v. 23.05.1973, IV C 21.70; B. v. 03.07.1992, 7 B 149.91; B. 04.06.2002, 9 B 15/02; U. v. 11.07.2007, 9 C 1.07) haben jedoch vor dem Hintergrund des Rechtscharakters des Unterhaltungsbeitrages die Auffassung vertreten, dass es bei dem hier vorliegenden interkommunalen Lastenausgleich nicht des Nachweises eines äquivalenten Vorteils in Bezug auf jedes Verbandsmitglied bzw. Nichtmitglied (im Rahmen der Umlage) bedarf (so zuletzt auch OVG Greifswald, U. v. 23.06.2010, 1 L 200/05, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2011 - 2 L 46/10

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen; satzungsgemäße Bestimmung des

    Auszug aus VG Magdeburg, 02.02.2012 - 9 A 106/10
    Mit den Regelung in § 3 Abs. 1 und 2 US hat die Beklagte der Rechtsprechung des OVG LSA (dazu B. vom 13.12.2010 - 2 L 242/09 - und 04.07.2011 - 2 L 46/10 -) Rechnung getragen, in dem sie den Eigentümer und Erbbauberechtigten nicht gleichsam nebeneinander zu Umlageschuldnern bestimmt hat.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2008 - 2 L 296/07

    Umlage des Gewässerunterhaltungsbeitrags

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2009 - 9 S 64.08

    Rechtsverhältnisse in einem Gewässerunterhaltungsverband: Voraussetzung für die

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2010 - 2 L 242/09

    Satzungsmäßige Bestimmung des Abgabenschuldners bei Umlage von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2008 - 2 L 50/07
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 44/13

    Erhebung von Gewässerunterhaltungsbeiträgen; satzungsmäßige Regelung der

    Das gilt umso mehr, als die Umlagen nach § 56 Abs. 2 WG LSA n. F. wie Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben werden und Gebührenschuldner für eine auf einen Erhebungszeitraum bezogene Gebühr derjenige ist, der in dem jeweiligen Zeitraum innerhalb des Erhebungszeitraums das Recht inne hatte (VG Magdeburg, Urt. v. 02.02.2012 - 9 A 106/10 -, juris, RdNr. 21).

    Vielmehr ist eine prognosegestützte Kostenkalkulation schon dann fehlerfrei, wenn sie aus damaliger Sicht in Ordnung gewesen ist (VG Magdeburg, Urt. v. 02.02.2012, a.a.O., RdNr. 36; OVG BBg, Beschl. v. 17.03.2009 - OVG 9 S 64.08 -, juris, RdNr. 13).

    Es kann zwar - anders als das Verwaltungsgericht in seiner (früheren) Rechtsprechung (Urt. v. 28.10.2010 - 9 A 205/07 - Urt. v 02.02.2012, a.a.O., RdNr. 39 ff.) angenommen hat, nicht davon ausgegangen werden, dass bei einem Verband regelmäßig solche Mehrkosten in Höhe von 5 bis 10% des Gesamtaufwands anfallen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.02.2020 - 2 L 35/18

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen

    Gebührenschuldner für von einem Erhebungszeitraum abhängige Gebühren ist derjenige, der in dem jeweiligen Zeitraum innerhalb des Erhebungszeitraums das Recht inne hatte (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 2. Februar 2012 - 9 A 106/10 - juris Rn 21).
  • VG Halle, 28.01.2014 - 4 A 225/13

    Erhebung eines Gewässerunterhaltungsbeitrags durch Verbandssatzung

    Soweit die ursprüngliche Beitragskalkulation - wie hier - nicht fehlerfrei gewesen ist, hat das Verwaltungsgericht in Anlehnung an die sog. Ergebnisrechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt zum Kommunalabgabenrecht, von deren Übertragbarkeit auf die Gewässerunterhaltungsbeiträge die erkennende Kammer ausgeht, an Hand von vorzulegendem Zahlenmaterial zu prüfen, ob der Beitragssatz gegen das objektiv wirkende Aufwandsüberschreitungsverbot verstößt oder sich im Ergebnis als richtig erweist (VG Magdeburg, Urteile vom 21. Oktober 2009 - 9 A 136/08 MD - a.a.O. Rn. 119 und vom 2. Februar 2012 - 9 A 106/10 MD - juris Rn. 37).

    Hat der Unterhaltungsverband - wie hier - eine fehlerhafte (Voraus-)Kalkulation erstellt, sind die darin prognostizierten Kosten und Maßstabseinheiten in der Nachberechnung durch Ist-Werte zu ersetzen (VG Magdeburg, Urteil vom 2. Februar 2012 - 9 A 106/10 MD - a.a.O. Rn. 38).

  • VG Halle, 09.06.2017 - 3 B 99/17

    Verbandsumlagesatzung, Änderungen der Rechtsinhaberschaft im Beitragsjahr,

    Bereits mehrfach haben die Verwaltungsgerichte Halle und Magdeburg sowie das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt entschieden, dass eine Stichtagsregelung nicht rechtmäßig ist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 2 L 296/07 - juris Rn. 7; VG Magdeburg, Urteil vom 19. September 2012 - 9 A 155/11 - juris Rn. 35 ff; VG Magdeburg, Urteil vom 02. Februar 2012 - 9 A 106/10 -, Rn. 21, juris; VG Halle, Urteil vom 12. August 2014 - 4 A 240/13 HAL).

    Gebührenschuldner für von einem Erhebungszeitraum abhängige Gebühren ist vielmehr derjenige, der in dem jeweiligen Zeitraum innerhalb des Erhebungszeitraums das Recht innehatte (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 02. Februar 2012 - 9 A 106/10 -, Rn. 21, juris).

  • VG Halle, 12.07.2017 - 3 B 30/17
    Bereits mehrfach haben die Verwaltungsgerichte Halle und Magdeburg sowie das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt entschieden, dass eine Stichtagsregelung nicht rechtmäßig ist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 2 L 296/07 - juris, Rdnr. 7; VG Magdeburg, Urteil vom 19. September 2012 - 9 A 155/11 - juris, Rdnr. 35 ff; VG Magdeburg, Urteil vom 02. Februar 2012 - 9 A 106/10 - juris, Rdnr. 21; VG Halle, Urteil vom 12. August 2014 - 4 A 240/13 HAL).

    Gebührenschuldner für von einem Erhebungszeitraum abhängige Gebühren ist vielmehr derjenige, der in dem jeweiligen Zeitraum innerhalb des Erhebungszeitraums das Recht innehatte (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 02. Februar 2012 - 9 A 106/10 -, Rn. 21, juris).

  • VG Halle, 13.06.2017 - 3 B 100/17

    Vorläufiger Rechtsschutzantrag gegen Gewässerunterhaltungsbeitrag

    Bereits mehrfach haben die Verwaltungsgerichte Halle und Magdeburg sowie das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt entschieden, dass eine Stichtagsregelung nicht rechtmäßig ist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 2 L 296/07 - juris Rn. 7; VG Magdeburg, Urteil vom 19. September 2012 - 9 A 155/11 - juris Rn. 35 ff; VG Magdeburg, Urteil vom 02. Februar 2012 - 9 A 106/10 -, Rn. 21, juris; VG Halle, Urteil vom 12. August 2014 - 4 A 240/13 HAL).

    Gebührenschuldner für von einem Erhebungszeitraum abhängige Gebühren ist vielmehr derjenige, der in dem jeweiligen Zeitraum innerhalb des Erhebungszeitraums das Recht innehatte (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 02. Februar 2012 - 9 A 106/10 -, Rn. 21, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2019 - 2 L 45/18

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen

    Gebührenschuldner für von einem Erhebungszeitraum abhängige Gebühren ist derjenige, der in dem jeweiligen Zeitraum innerhalb des Erhebungszeitraums das Recht inne hatte (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 2. Februar 2012 - 9 A 106/10 - juris Rn 21).
  • VG Magdeburg, 24.03.2014 - 9 B 45/14

    Umlagen von gemeinschaftlichen Beiträgen für die Gewässerunterhaltung

    Dabei kann dahinstehen, ob diese für sich genommen zu unbestimmt ist (vgl. OVG LSA, a. a. O.); denn jedenfalls führt auch eine zu unbestimmte (Teil-)Regelung nicht zur Unbestimmtheit einer Gesamtregelung (vgl. VG Magdeburg, Urt. v. 02.02.2010, 9 A 106/10 MD, JURIS).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2015 - 9 N 5.15

    Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Gewässerunterhaltungsumlage;

    Er beruft sich insoweit auf Rechtsprechung, wonach die Erschwerniskosten "regelmäßig" etwa 10 % des Beitragsaufkommens erreichen (so u. a. VG Magdeburg, Urteil vom 2. Februar 2012 - 9 A 106/10 - juris, Rdnr. 43), sowie darauf, dass im Jahr 2013 Erschwerniskosten von insgesamt über 53.000 Euro erhoben worden seien.
  • VG Potsdam, 09.05.2012 - 6 K 2294/07

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

    Sie können ohne weiteres den Beitragsbescheid auf die Einhaltung der hierfür geltenden Maßstäbe hin überprüfen und gegebenenfalls anfechten, oder - soweit sie hiervon aus welchen Gründen auch immer Abstand nehmen - die Umlage in der angemessenen Höhe festsetzen, auch soweit dies hinter dem Beitragssatz zurückbleibt (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 2. Februar 2012 - 9 A 106/10).
  • VG Halle, 23.10.2014 - 4 A 10/14

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen

  • VG Halle, 17.07.2014 - 4 A 72/14

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen; Bestimmung des Beitragsschuldners

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